Standpunkte
Ein neues Bet- und Lehrhaus am Petriplatz
Aktuelle Informationen zum Bauvorhaben am Petriplatz finden Sie hier .
Stellungnahme der Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri St. Marien zum Bebauungsplan I -218
- Künftige Gestaltung des Petriplatzes -
Berlin, den 12.10.2009
Cölln ist ein verschwundener Urort Berlins. Nur periphere Bauten der historischen Stadt Cölln erinnerten bis zum Beginn der Ausgrabungen im Zentrum der ehemaligen Stadt an diese Keimzelle Berlins.
Berlin hat sich wahrscheinlich vom 12. Jhr. an zunächst als Doppelstadt Cölln/Berlin entfaltet. Über 750 Jahre markierten die Petrikirchen am immer gleichen Standort die Mitte von Cölln (bis 1899 noch gemeinsam mit dem Cöllnischen Rathaus) und damit den Ursprung Berlins. Dies war so bis zum endgültigen Abriss der Ruine der vorerst letzten Petrikirche 1964.
Die im Jahr 2007 begonnenen Grabungen unter der Leitung von Frau Melisch haben die Fundamente der früheren Petrikirchen, Fundamente des Cöllnischen Rathauses, der Lateinschule (Berlins älteste Schule, die zur Petrikirche gehörte und in der zunächst Priester ausgebildet wurden) und große Teile des Kirch- und Friedhofs der Petrigemeinde (fast 3000 Bestattungen aus über 500 Jahren) zu Tage gefördert und damit in eine breite Stadtöffentlichkeit zurückgebracht.
Die aufsehenerregenden Funde haben zu einer Überarbeitung der bis dahin angedachten Bebauungspläne (vom 10.11.2005) geführt.
Nun sollen die Funde in einem Gebäude (südwestl. Baublock), einem historischen Besucherzentrum, ausgestellt werden und über Zugänge im Gebäude und mittels archäologischer Fenster sichtbar bleiben. Die südwestliche Planstraße soll entfallen und der Petriplatz nicht mehr als Grünfläche, sondern als Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Wir begrüßen diesen 1. Schritt, der für einen sensiblen Umgang mit der Stadtgeschichte steht, ausdrücklich.
Wir plädieren nun für einen 2. Schritt, der diesen ersten würdigend aufnimmt und weiterführt, hin zu einer neuerlichen städtebaulich akzentuierten Markierung der historischen Mitte Cöllns.
Wir setzen uns ein für den Neubau einer Petrikirche am alten Standort. Es geht uns bei unserem Einsatz dabei nicht allein um städtebauliche Überlegungen, sondern genauso um die raumsetzende Wirkung von sozialem Handeln.
Denn es ist eine soziale Institution, die den Abriss der bisher letzten Petrikirche überdauert hat und die deren Namen und die Traditionen (so zum Beispiel den der Markgrafen Johann I. und Otto III., die zugleich wohl die Stadtgründer waren, sowie den um 1230 gestifteten Kelch) bewahrt.
Das Alter Berlins wird von einer Cöllner Urkunde aus dem Jahr 1237 bestimmt, in der der Pfarrer von St. Petri in Cölln, Symeon, genannt wird. Die damals erwähnte Petrigemeinde und die Pfarrer dieser Gemeinde gibt es bis zum heutigen Tag. Dies stellt eine für Berlin einmalige institutionelle Kontinuität dar. Seit über 750 Jahre trägt die Petrigemeinde, die nach einem Zusammenschluss mit der Mariengemeinde (älteste Gemeinde des Berliner Stadtteils) nun Evangelische Kirchengemeinde St. Petri - St. Marien heißt, Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen in Berlins Mitte, prägt die Stadtkultur, bewahrt einen wichtigen Teil des Stadtgedächtnisses, trägt zur Identitätsbildung bei, schärft das Gewissen der Stadt und verweist auf die christlichen Wurzeln unserer Zivilisation.
Die Petrigemeinde ist mit ihren Aktivitäten und Gottesdiensten nach der Zerstörung ihrer Kirche übergangsweise in einen Saal gezogen, der sich in einem Hinterhofgebäude in der Neuen Grünstr. 19 befindet. Eine öffentliche und für jedermann frei zugängliche Wortverkündigung (Gottesdienste, Andachten...), die Kirche nach ihrem Selbstverständnis erst zur Kirche und damit zu einer öffentlich rechtlichen Institution (und zum Träger öffentlicher Belange) macht, war und ist dort auf Dauer nicht praktizierbar. Nach dem Ende der DDR konnte die erzwungenermaßen entstandene Hinterhofsituation aufgrund der baulichen Gegebenheiten kaum positiv verändert werden. Ein erster und wichtiger Schritt zurück in die Öffentlichkeit war die Vereinigung mit der Mariengemeinde. Ein 2. Schritt ist nun die Übernahme von Verantwortung für den ursprünglichen Standort der Petrikirche unserer Gemeinde.
Der behutsame Umgang mit den Grabungsergebnissen von Seiten des Landesdenkmalamtes (insbesondere der Archäologen) und die engagierten Reaktionen der verantwortlichen Senatsstellen (Senstadt Abteilung II, Referat IIB), die sehr zügig zur Planung eines Historischer Besucherzentrums geführt haben, ermutigen uns, den nun aufgerufenen Weg weiterzugehen.
Wir erheben daher Einspruch gegen den B Plan I 218 in der Fassung vom 14.9.2009 und fordern daher die Ausweisung eines Baufeldes für den Neubau einer Petrikirche am ursprünglichen Standort der alten Petrikirchen.
Im Bebauungsplan I -218 ist dafür kein Baufeld vorgesehen. Da der Bau einer Kirche am alten Ort nur bezogen auf die Entwicklung der anderen Neubauten am Petriplatz und des Platzes selbst sinnvoll geplant werden kann, bitten wir diese Forderung für die weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Wir streben die Planung und Gestaltung einer Petrikirche am ursprünglichen Standort in enger Abstimmung und Kooperation mit den zuständigen kommunalen und kirchlichen Behörden und allen aufgeschlossenen Gruppen der Stadtgesellschaft an.
Uns ist bewusst, dass die Lage der Religionen in Berlin sich verändert hat und weiter verändern wird. Darum muss ein Kirchenneubau in der Mitte Berlins auch im Blick auf das mehrheitlich säkulare Umfeld entwickelt werden. Das gilt für die Bauform ebenso wie für die Nutzung.
Wir sind dazu bereit und werden das Gespräch mit allen Interessierten suchen.
Wir begrüßen das Engagement von Architekten und Stadtplanern für den Neubau einer Petrikirche, unterstützen die Resolution von Prof. Kollhoff und bekennen uns zu den dort genannten städtebaulichen Forderungen soweit sie die Planung der Petrikirche und ihres Umfeldes betreffen.
Über die dort genannten städtebaulichen Aspekte hinaus, die wir für sinnvoll und wichtig halten, legen wir Wert auf eine inhaltliche Debatte.
Wir sind der Überzeugung, dass die Diskussion um die Gestaltung der Mitte, d. h. die stadträumliche und die inhaltlich-soziale Mitte unserer Stadt, und der daraus erwachsende sakrale Bau ein Gewinn für Berlin sein werden.
Wir können uns vorstellen, dass wir in evangelischer Gastfreundschaft und Offenheit, Vertreter der Religionen unserer Stadt einladen, diesen zentralen Ort im Herzen Berlins mitzubedenken und mitzuplanen.
Hier könnte ein sakraler Raum für einen Rat der Religionen entstehen, ein Raum, der für den Stadtfrieden eine wachsende Bedeutung gewinnen wird.
Zusammen mit dieser inhaltlichen Dimension gilt es eine Formensprache zu entwickeln, die diesen Inhalten gerecht wird. Mithin geht es um nichts weniger, als um ein Sakralgebäude des 21. Jahrhunderts oder etwas poetischer: um unsere Vision vom Himmel inmitten von Berlin, der zur Zierde und zum Wohl der Stadt in ihrem Zentrum errichtet werden soll.
Hier ist im Unterschied zur Rekonstruktion des Schlosses/ Humboldtforums eine Architektur der Zukunft auf höchstem Niveau gefragt.
Und während am Humboldtforum der Blick auf die Kulturen der Welt gerichtet wird, sollen hier die Wurzeln unserer Stadtkultur betrachtet und mit Fragen des heutigen Zusammenlebens verknüpft werden, um so die Identität mit Berlin zu fördern.
In einem Gebäude an diesem Urort Berlins müssen natürlich die archäologischen Funde berücksichtigt und zugänglich gehalten werden.
In diesem Punkt ist eine Abstimmung in Planungs-- und Gestaltungsfragen mit den Betreibern des Historischen Besucherzentrums unabdingbar. Außerdem muss auf einen würdigen und angemessenen Umgang mit den zahlreichen Skelettfunden geachtet und sollten Erinnerungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das ist im ureigensten Interesse unserer Gemeinde, da es sich ja dabei ausschließlich um verstorbene Gemeindeglieder handelt.
Damit kann dieser Ort, der den Ursprung Berlins symbolisch markiert und von der über 750jährigen christlich geprägten Geschichte zeugt, hier neue Bedeutung für das künftige friedliche Zusammenleben in der Stadt gewinnen - nun als Ort der Verständigung der Religionen untereinander und mit den Religionslosen.
Im Namen des Gemeindekirchenrates der
Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri - St. Marien
Pfarrer Gregor Hohberg, Pfarrer Johannes Krug
Fotoschüler portraitieren ehrenamtlich Mitarbeitende aus dem Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte
Ohne ehrenamtlich Mitarbeitende wäre kirchliche Arbeit nicht möglich. Allein im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte engagieren sich mehr als 2000 Menschen ehrenamtlich, also freiwillig und unentgeltlich in den verschiedensten Bereichen. Diese Arbeit zu zeigen und zu würdigen ist Ziel der Fotoausstellung „Ehrensache!”.
Schülerinnen und Schüler des zweiten Ausbildungsjahres der Berliner BEST-Sabel Berufsfachschule für Design (www.best-sabel.de) haben ehrenamtlich Engagierte aus dem Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte fotografiert. Entstanden sind eindrucksvolle Portraits sowohl von prominenten Personen wie zum Beispiel Kulturstaatssekretär André Schmitz, der ehemaligen Bundesministerin Irmgard Schwaetzer oder der Musikerin Jocelyn B. Smith als auch von weniger bekannten Menschen.
Aus dem Gemeindegebiet St. Petri- St. Marien wurden vier ehrenamtlich Mitarbeitende portraitiert:
Peter Teicher (Foto in der Gruft)
Ingeborg Bernsau (Ausgabe Laib und Seele)
Stefan Iro (Kindergottesdienst)
Bernd Sawallisch (Gewandmeister) mehr
Das Gottesdienstkonzept der St.Petri-St.Marien-Gemeinde
Liebe Gemeinde,
das eine Wort Gottes richtet sich an unterschiedliche Menschen in verschiedenen Weisen. Für die einen muss dieses Wort in sich wiederholenden Ritualen, für die anderen in Sprechakten und wieder für andere in der Musik ausgesagt werden. Alle sind eingeladen, aber nicht alle brauchen dasselbe. Bildungsvoraussetzungen und kulturelle Gewohnheiten sind in der heutigen Gesellschaft ebenso verschieden wie die Art zu kommunizieren.
Mit Blick auf diese Situation und auf unsere Region haben wir unser Gottesdienstkonzept weiterentwickelt, dass der Vielfalt und Weite des evangelischen Gottesdienstes Raum gegeben werden kann. Zudem haben wir uns dabei von dem Wunsch leiten lassen, den Menschen in Berlin-Mitte zu ermöglichen das gesamte evangelische Kirchenjahr mit allen seinen Festen zu feiern. Zu diesem Zweck haben sich die Domgemeinde und die St. Petri – St. Mariengemeinde unter der Moderation unseres Superintendenten, Bertold Höcker, verständigt, dass zusätzlich zu den Sonntagsgottesdiensten zu jedem evangelischen Fest entweder in der St. Marienkirche oder im Dom mindestens ein Gottesdienst gefeiert wird.
Für einige ungewohnt ist dabei, dass auch die evangelischen Marienfeste (2. Februar, Mariä Lichtmess; 25. März Mariä Verkündigung; 2. Juli Heimsuchung Mariäs) wieder gefeiert werden. Luther selbst hat sie mit Nachdruck im evangelischen Kirchenjahr behalten, weil sie biblisch bezeugt sind. Sie haben ihren natürlichen Ort in St. Marien.
Auch das Fest des Erzengels Michael und aller Engel am 29. September, Johanni am 24. Juni und Allerheiligen am 1. November werden künftig gemeinsam in St. Marien gottesdienstlich begangen.
Die Osternacht kann im Dom (Karsamstag 22 Uhr) gefeiert werden, das Licht des Ostermorgens hingegen wird um 5.00 Uhr in der Frühe in St. Marien begrüßt, um 9.00 Uhr lädt die St. Petri – St. Mariengemeinde zur Auferstehungsfeier in die Gruft der Parochialkirche ein, mit anschließender Osterprozession zum Petriplatz, zur Nikolai- und zur Marienkirche. Am Ostermontag (ebenso am Pfingstmontag) um 10 Uhr feiern die Gemeinden zusammen im Berliner Dom.
Am Ostermontag (ebenso am Pfingstmontag) um 18 Uhr kann die Gemeinde gemeinsam mit der Humboldt-Universität zu Berlin und der Evang. Studierendengemeinde in St. Marien Gottesdienst feiern. In diesem Semester stehen die Universitätsgottesdienste unter dem Motto: „Gnadenlos?“.
Neben den Sondergottesdiensten und Jubiläen mit ganz eigener Prägung zeigt sich die protestantische Gottesdienstvielfalt in drei Grundformen an St. Marien:
1. Dem Sonntagsgottesdienst am Vormittag als Abendmahlsgottesdienst. Hier wird in einer Mischform aus feierlicher evangelischer Messe nach dem Evangelischen Gottesdienstbuch und reformierten Traditionen eine Form des Abendmahlsgottesdienstes etabliert, die bisherige Gewohnheiten und neue Einsichten zu integrieren versucht. Das Ergebnis der behutsamen Überarbeitung der Liturgie hält die Gottesdienstgemeinde in St. Marien seit Kurzem in Form des Gottesdienstheftes zu jedem Gottesdienst in der Hand. Auch liturgisch ungeübte Besucher können so der Einladung zum Mitfeiern aktiv folgen.
2. Die monatlichen Vorabendgottesdienste in der Regel am 1. Samstag des Monats zielen auf urban lebende Menschen, die in ihrer Wochenplanung den Sonntagvormittag anders nutzen. Der Titel „Rausch der Sinne” zeigt die Programmatik an: Die Liturgie entfaltet den gesamten Reichtum evangelischer Liturgie nach dem Evangelischen Gottesdienstbuch in lutherischer Tradition. Der Gottesdienst dient auch als Experiment, welche Rezeptionsweisen des einen Wortes Gottes für Menschen heute verstehbar sind. Im Anschluss an die Gottesdienste gibt es immer einen kleinen Empfang zum Kennenlernen und zum Austausch.
3. Die anlassbezogenen Gottesdienste des anderen Kirchenjahres und kleine Gottesdienstreihen am Sonntagnachmittag: Mit ihnen hat sich eine Form etabliert, die von St. Marien aus über die Stadtgrenzen hinaus Aufmerksamkeit erzeugt. Zu nennen sind hier die Gottesdienste der „last lecture”, bekannte Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens antworten auf die Frage, was sie heute ihrem Kind sagen würden, wenn sie morgen sterben müssten. Hierzu gehören auch die Gottesdienste für Verliebte am Valentinstag, die Andacht für verwaiste Eltern oder der gesellschaftliche Dialog mit vertauschten Rollen wie zum Tag der Arbeit am 1. Mai – Gewerkschafter predigen zu einem Bibelwort, Pfarrer zum Motto der Gewerkschaft; der Gottesdienst am Denkmaltag, das Kirchweihfest u.a. Die Form der Gottesdienste folgt hier den Funktionen des Inhaltes. Sie ist dem reformierten Erbe des Protestantismus verpflichtet.
Der Gemeindekirchenrat befasst sich in jeder seiner Sitzungen mit dem gottesdienstlichen Angebot in unserer Gemeinde. Jedes Kirchenjahr wird genau betrachtet und ausgewertet, um das gottesdienstliche Leben in unserer Gemeinde stetig weiterentwickeln zu können. Im vergangenen Kirchenjahr hatten wir in unserer Gemeinde 300 Gottesdienste zu verantworten, die von über 35 000 Menschen besucht worden sind.
Das in Umsetzung befindliche und hier noch einmal vorgestellte Gottesdienstkonzept lebt von Ihrer Beteiligung und Ihrem Mitdenken und Mittun.
Sie sind herzlich eingeladen, die Vielfalt protestantischer Gottesdienste in der Mitte der Stadt kennenzulernen und mitzufeiern.
Sie geht aus von der Erinnerung an die Auferstehung Christi am „ersten Tag der Woche”. Sie lebt von der Vielfalt der Gemeinde und von Ihrer Beteiligung.
Es freuen sich auf die nächsten Gottesdienste mit Ihnen und grüßt Sie herzlich
Ihr Pfarramt
Kirchensteuer in der Kritik
Eines sei zu Beginn vorweg geschickt: Die Kirchensteuer ist kein Teil des Evangeliums. Ein „evangelischer“ Umgang mit dem Geld bemisst sich nicht daran, wie Christen ihre Kirche finanzieren, sondern ob sie ihre Mittel dem Evangelium entsprechend verwenden. Nüchtern ist deshalb jedes Finanzierungssystem von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Daran muss auch denen gelegen sein, die an der Kirchensteuer deutscher Prägung festhalten möchten: Denn stabil ist nur, was getragen wird von der Einsicht der Mehrheit.
Im Laufe der christlichen Glaubensgeschichte sind unterschiedliche Finanzierungssysteme erprobt worden. In Europa existieren heute nebeneinander eine Finanzierung der Kirchen durch den Staat (z.B. Griechenland) und mitgliedsfinanzierte Systeme, sei es durch freiwillige Spenden und Kollekten (z.B. Frankreich, Holland), sei es durch eine Kirchensteuer (z.B. Deutschland, Skandinavien und Schweiz). In der Regel reichen die Gründe, warum in dem einen Land das eine Modell, in einem anderen ein anderes Modell etabliert ist, tief hinab in die Geschichte. So ist es auch bei dem in Deutschland vertrauten, wenn auch neuerdings wieder verstärkt hinterfragten Modell der Kirchensteuer.
„Von allem, was euch gegeben wird, sollt ihr dem HERRN die heilige Abgabe geben.“ So spricht Gott im 4. Buch Mose 18,29. Bezahlt wurden davon im alten Israel die Priester für ihren Dienst am Tempel. Bis zum heutigen Tag funktioniert das System der Kirchensteuer in Deutschland nach diesem Muster. Die Wirtschaftskraft ist Maßstab der Steuerlast. Christen legen entsprechend ihrem Verdienst Geld zusammen, in Berlin 9% von ihrer Lohn- und Einkommenssteuer (im Durchschnitt ca. 2% des Bruttoeinkommens). So zahlt mehr, wer viel verdient – wer wenig Einkommen hat, gibt auch wenig oder wird sogar von einer Zahlungspflicht befreit. Es gilt das Solidarprinzip.
Trotz der Verwurzelung im Alten Testament war es ein langer Weg, bis sich hierzulande die Praxis durchsetzte, die Kirche und ihre Aufgaben über einen Pflichtbeitrag der Kirchenmitglieder zu finanzieren. Bemerkenswert –und erinnerungswürdig– ist, dass im Laufe der Geschichte entscheidende Impulse dazu nicht von der Kirche selbst, sondern von der weltlichen Macht ausgingen. Dafür hatte sie handfeste Gründe:
Im 8. Jahrhundert sah sich Karl Martell genötigt, ein Reichsheer gegen eine aus Spanien drohende arabische Invasion auszurüsten. Er finanzierte dies im wesentlichen dadurch, dass er der Kirche das Nutzungsrecht für ihre Güter entzog. Die Einnahmen aus den Gütern leitete er in sein Rüstungsprojekt um und deckte den finanziellen Ausfall der Kirche, indem er allen Untertanen den „Zehnten“ als Pflichtbeitrag auferlegte. Freilich, das muss man ehrlicherweise hinzufügen, der Sieg Karl Martells 732 bei Poitiers lag auch im vitalen Interesse der Kirche. Das „christliche Abendland“ hätte es sonst möglicherweise nicht gegeben.
Anders gelagert war das Interesse der weltlichen Macht im 19. Jahrhundert, und doch verlief die Geschichte nach ähnlichem Muster: Im Zuge der Reformation hatte der evangelische Landesherr das Kirchengut in staatliche Verwaltung genommen. Die katholische Kirche hatte einen erheblichen Teil ihres Vermögens durch die Säkularisation nach der Französischen Revolution eingebüßt. So oder so ihres finanziellen Rückgrades verlustig gegangen, waren die Kirchen auf staatliche Zahlungen angewiesen. Je mehr nun aber die Erinnerung verblasste, dass der Staat den Kirchen die Möglichkeit genommen hatte, sich aus eigener Kraft zu finanzieren, desto geringer wurde die Bereitschaft des Staates, zum Ausgleich die finanziellen Lasten der Kirchen zu tragen. Dazu kam: Der Finanzbedarf der Kirchen stieg im Zeitalter der Industrialisierung spürbar: die sozialen Verwerfungen stellten die Kirchen, gerade in den großen Städten, vor erhebliche diakonische Herausforderungen. Zudem wiesen im 19. Jahrhundert die Zeichen der Zeit in Richtung Neutralität und Distanz zur Kirche: Die Industrialisierung des Landes zwang die Arbeitnehmer zur örtlichen Flexibilität. Wer arbeiten wollte, musste dahin ziehen, wo Arbeit war. Die Wanderungsbewegung zwischen den deutschen Ländern ging wiederum mit einer konfessionellen Vermischung einher. Wer den Anspruch nicht aufgeben wollte, Landesherr aller Landeskinder zu sein, musste demnach auf Abstand bedacht sein und sich davor hüten, die eine oder andere Konfession einseitig zu begünstigen. Dass die Kirchen gewissermaßen am staatlichen Tropf hingen, passte einfach nicht mehr in die Zeit.
Zunächst durchaus gegen den Widerstand der Kirchen führte der Staat 1827 in Lippe die Kirchensteuer ein, ab 1875 galt sie flächendeckend für das ganze deutsche Reich. Die Kirchen entdeckten freilich schnell, dass in der Kirchensteuer auch für sie die große Chance auf eine neue Eigenständigkeit lag. So waren sie es, die in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 die Kirchensteuer verfassungsrechtlich verankert wissen wollten. Bis heute bezieht sich das Grundgesetz in Artikel 140 auf den Artikel 137 Abs. 6 der Verfassung von 1919.
Heute ist die Kirchensteuer mit ca. 80% der kirchlichen Einnahmen das eigentliche finanzielle Rückgrat der Kirchen. Den überwiegenden Anteil (ca. 75% davon) investiert die evangelische Kirche in Menschen. Was nur Wenige wissen: Hierzulande gehören die beiden großen Kirchen zu den größten Arbeitgebern. In einer Zeit, in der immer mehr unpersönliche Automaten und Internetgeschäfte eine Begegnung von Mensch zu Mensch ersetzen, unterhalten die Kirchen ein dicht geknüpftes Netz von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu einem persönlichen Kontakt und mit Zeit zur Verfügung stehen: in den Gemeindebüros, Kitas, diakonischen Einrichtungen, Pfarrhäusern etc. Die Kirchen setzen auf Menschen und bieten ihren Rat und ihre Hilfe auch denen an, die nicht zu ihren Mitgliedern zählen.
Ein erstes Problem ist allerdings, dass die Kirchensteuer seit Jahren rückläufig ist. Um 3,13% in unserer Landeskirche im Jahr 2005 (im Vergleich zum Vorjahr). Die Notwendigkeit, die Finanzquellen zu diversifizieren, ist seit Jahren erkannt. Zudem wird das Kirchgeld als Ergänzung zur Kirchensteuer in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Da die Kirchensteuer in Deutschland an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt ist, ergibt sich, dass ein Großteil der Kirchenmitglieder (z.B. die Mehrzahl der Rentner, Studierende, Arbeitssuchende) überhaupt keinen finanziellen Pflicht-Beitrag leistet. Umso wichtiger und dringender wird ihr freiwilliger Beitrag, das so genannte Kirchgeld. Es kommt zu 100% der Ortsgemeinde und ihren Aufgaben zugute.
Gravierender noch als der Rückgang der Kirchensteuer ist freilich etwas Zweites: sie hat ein Akzeptanzproblem. Seit einer Reihe von Jahren wird gefragt, ob das Finanzierungssystem der großen Kirchen in Deutschland noch zeitgemäß sei. Kritisch befragt wird vor allem die Beteiligung des staatlichen Verwaltungsapparates an dem Einzug der Steuer. Darüber hinaus wird eine „Entmündigung“ der Kirchenmitglieder beklagt, weil diese die Höhe ihres Beitrags nicht freiwillig festsetzen dürften. Weiter monieren ihre Gegner, dass es nur die kirchlichen Hierarchien stabilisiere, wenn die finanziellen Mittel die Ortsgemeinden erst über den Umweg der Landeskirchen bzw. der Diözesanverwaltungen erreichten. Schließlich, so die Kritiker, könnten vielleicht auch viele Mitglieder von einem Kirchenaustritt abgehalten werden, wenn man die Mitgliedschaft von der Beitragspflicht entkoppele. In der Tat nennen immer wieder getaufte Christen die Kirchensteuer als Grund für ihren Kirchenaustritt.
Befürworter des jetzigen Systems verweisen dagegen darauf, dass der staatliche Steuereinzug den Kirchen immense Kosten spart, die mit dem Aufbau einer innerkirchlichen Steuerverwaltung verbunden wären. Der Staat lässt sich für diese Dienstleistung in Berlin mit 2,5% und mit 3% in Brandenburg der Steuereinnahmen gut bezahlen (jährlich sind dies zusammengenommen knapp 3,5 Millionen Euro). Ein Verzicht auf die Nutzung staatlicher Verwaltungsstrukturen würde dagegen nach Schätzungen der Kirchen etwa 15% des Steueraufkommens verschlingen. So erweise sich der staatliche Einzug als Ausdruck größtmöglicher Sparsamkeit im Umgang mit dem Geld ihrer Mitglieder. Von einer „Entmündigung“ könne zudem keine Rede sein, da in der evangelischen Kirche die genaue Höhe der Kirchensteuer von gewählten Synoden festgesetzt werde. Auch sei die Verteilung der Mittel durch die Landeskirchen die einzige Gewähr eines fairen Lastenausgleiches zwischen armen und reichen Gemeinden, der Finanzausgleich setze das urchristliche Prinzip der Solidarität von Starken und Schwachen in die Praxis um. Schließlich dürfe bezweifelt werden, dass eine Reform des Finanzierungsystems wesentlichen Einfluss auf die Kirchenaustritte hätte. Umfragen ergaben, dass die Kirchensteuer wohl häufiger der Anlass, nur selten aber der eigentliche Grund dafür ist, aus der christlichen Traditionsgemeinschaft auszutreten. Die Ursachen für einen solchen Schritt liegen in der Regel sehr viel tiefer. Und im Blick auf den vermeintlichen „Zwangseinzug“ ist hinzuzufügen: Nach den biblischen Überlieferungen ist das praktische Erbarmen als eine verpflichtende und zu institutionalisierende Hinwendung zu den Mühselig und Beladenen gefordert. Der Heidelberger Theologe Michael Welker hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es der Bibel nicht um eine gelegentliche Gutherzigkeit aus einer mildtätigen Stimmung heraus geht, sondern das Erbamen des Besitzenden ist ein im Gesetz Gottes verankertes Recht der Besitzlosen.
Wer sich trotz der genannten Gründe dennoch für eine Abkehr von der Kirchensteuer ausspricht, sollte folgende Fragen beantworten können:
1) Wenn auf Gemeindeebene für einen freiwilligen finanziellen Beitrag geworben und vor Ort ein wesentlicher Teil der Kirchenfinanzen eingesammelt werden soll – von welchem Arbeitsbereich in der Kirchengemeinde soll der beträchtliche Zeitaufwand dafür eigentlich abgezweigt werden? Von der Seelsorge? Den Besuchen? Von der Freizeit der ohnehin schon stark belasteten ehrenamtlichen Kirchenvorstände?
2) Da alle Finanzierungsalternativen auf eine erhebliche Reduzierung des Finanzaufkommens hinauslaufen: Wie ist ein Systemwechsel mit der Personalverantwortung der großen Kirchen zu vereinbaren? Welche Teile der kirchlichen Arbeit sollen in Zukunft geopfert werden? Jeder Vorschlag, der eine Verringerung des kirchlichen Finanzvolumens billigend in Kauf nimmt, muss nicht nur die Konsequenzen für sich selbst, sondern auch die Folgen für Andere, im Zweifelsfall sozial Schwächere, verantworten können.
Wer sich mit den unterschiedlichen Reformvorschlägen beschäftigt, erkennt schnell: Hinter jedem Finanzierungsmodell steht jeweils eine ganz bestimmte Vorstellung davon, wie die Kirche Jesu Christi eigentlich beschaffen sein sollte. Die Diskussion berührt gewissermaßen den Nerv. Wer zum Beispiel das in Deutschland praktizierte System bevorzugt, verteidigt das Modell einer Volkskirche, die in den unterschiedlichsten Gesellschaftsbereichen mit Angeboten flächendeckend präsent und international engagiert ist. Wer dagegen die kirchliche Arbeit allein mit Spenden finanzieren möchte, votiert damit in der Regel für eine Kirche in relativer Armut, die sich als avantgardistische Kontrastgemeinschaft mit Ausstrahlung aus den gesellschaftlichen Verflechtungen weitgehend zurückzieht und sich innerhalb der Ortsgemeinde vor allem auf ihren christlichen Verkündigungsauftrag konzentriert.
Zwei verschiedene Vorstellungen davon, wie Kirche „eigentlich“ sein soll – aber im Licht weiter Strecken der Kirchengeschichte betrachtet, wohl keine sich ausschließende Alternativen. Seit den Ursprüngen des Christentums haben zwei Strömungen nebeneinander existiert: eine war materiellem Besitz gegenüber aufgeschlossen, die andere stand ihm skeptisch gegenüber. Jesu Forderung an den reichen Jüngling, allen Besitz zu verkaufen (Markus-Evangelium 10,21), haben schon zu seiner Zeit und bis heute nur Wenige radikal umgesetzt. Von Anfang an entschied sich eine kleine Minderheit der Christen für ein Leben in Armut, die Mehrheit dagegen verblieb im jeweiligen Wirtschaftssystem. Das hat freilich immer wieder zu Spannungen geführt. Häufig genug ging mit der persönlichen Wahl ein Absolutheitsanspruch einher, der zu Spaltungen und blutigen Verfolgungen führte: Die radikalen Asketen des Mittelalters z.B. neigten zu dualistischem Denken, umgekehrt bekämpfte die offizielle Kirche unkontrollierte Armutsbewegungen.
Gott sei Dank, der innerkirchliche Umgang miteinander hat sich gründlich geändert. Und doch lässt sich aus dieser bisweilen traurigen Geschichte eine Lehre ziehen für die gegenwärtigen Steuerdiskussionen. Bei Licht betrachtet ergänzen sich beide Strömungen eigentlich, mehr noch, sie brauchen einander: Diejenigen, die sich aus den genannten guten Gründen für den Beibehalt der Kirchensteuer (und ihrer Finanzmittel) aussprechen, stehen dafür ein, dass das Christentum seine öffentliche Verantwortung als Volkskirche wahrnimmt und sich national wie international zugunsten der Schwachen engagiert. Die spezifische Gefahr dieser Position ist freilich, dass hier die vergleichsweise gute Finanzausstattung mit der Zeit zum Selbstzweck wird, zu einem um ihrer selbst willen verteidigten Gut. Darauf ein wachsames Auge zu werfen, ist Aufgabe der Strömung, die für eine selbst gewählte Armut der Kirchen eintritt. Sie hält allein durch ihre Existenz die Erinnerung daran wach, dass in biblischer Tradition allein die angemessene Verwendung ökonomischer Mittel das Kriterium ihrer Rechtmäßigkeit ist. Die Gefährdung der freiwillig Armen besteht freilich darin, in einen gesetzlichen Armutsrigorismus zu verfallen. Dieser Deformierung des christlichen Armutsideals halten wiederum die Befürworter des traditionellen Steuersystems den öffentlichen Auftrag und die gesellschaftliche Verantwortung der Kirchen entgegen. Mit anderen Worten: Auf der Grundlage einer soliden Finanzausstattung, wie sie das deutsche Kirchensteuermodell bietet, wäre eine neue, die Konsumorientierung kontrastierende Armutsbewegung, eine evangelische Bereicherung.
Pfarrer Dr. Johannes Krug
