Gottesdienste

14.02.2010 um 18.00 Uhr,
St. Marienkirche:
Universitätsgottesdienst

14.02.2010 um 19.30 Uhr,
St. Marienkirche:
Gottesdienst mit der anglikanischen Gemeinde St. Georges (in engl. Sprache)

Herzlich Willkommen!  

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Willkommen auf der Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde
St. Petri - St. Marien!

 

 

 

Aktuelles:

 

 

Informationen aus der St. Petri - St. Mariengemeinde zu dem Reformprozeß in der Gemeinde

Berlin, am 20.Januar 2010

 


Zur Vorgeschichte:


Der Gemeindekirchenrat St. Petri - St. Marien hat in mehrjähriger Auseinandersetzung mit den Reformpapieren unserer Kirche und unter Einbeziehung der Mitarbeitenden und des Gemeindebeirates Leitlinien kirchlichen Handelns für die Gemeinde erarbeitet und einstimmig beschlossen (die Leitlinien finden Sie im Anhang abgedruckt).

In moderierten GKR-Sitzungen und im Nachgang einer Gemeindeversammlung sind aus den Leitlinien konkrete Beschlüsse zur Zukunft der Gemeinde erwachsen: mehrheitlich ist u.a. beschlossen worden, den Standort an der Neuen Grünstraße nach dem 3.1.2010 nicht mehr für Sonntagsgottesdienste zu nutzen.
Der Gottesdienstsaal in der Neuen Grünstraße ist nach dem Krieg und der Sprengung der Petrikirche zu einem wichtigen Refugium der Petrigemeinde geworden und wurde durch die Nachbarschaft des Konsistoriums-Ost sowie als Standort des Kirchlichen Verwaltungsamtes zusätzlich belebt. Nach Auszug von Konsistorium und Kirchlichem Verwaltungsamt, insbesondere infolge der städtischen Veränderungen nach 1989 kann dieser Ort nach Überzeugung des GKR heute keine missionarische Strahlkraft mehr entfalten. Der Ort ist nicht als Kirche erkennbar, der Zugang nur über einen Hinterhof und eine Treppe zu erreichen und nur für kirchliche Insider zu finden.
Die im Gemeinde-Fusionsvertrag getroffene Vereinbarung über sonntägliche Gottesdienste im Petrisaal ist über die Jahre hin mit großem Aufwand eingelöst worden. Mit  der Pensionierung von Herrn Pfr. Reichmayr zu Ende 2009 ist eine neue Situation gegeben. Der Gemeindekirchenrat ist der Auffassung, dass alle Gemeindeglieder dazu beitragen müssen, dass bei  verringerter Personalausstattung Überlastungen der Mitarbeitenden nicht sehenden Auges festgeschrieben werden dürfen.

Die Zahlen der Gottesdienstbesucher waren seit Jahren i.d.R. einstellig - Versuche der fusionierten Gemeinde, den Gottesdienst zu beleben durch erstklassige Kirchenmusik, einem abwechslungsreichen Predigtplan und einer stadtweiten Bewerbung durch das stadtweit verteilte Gemeindemagazin, blieben erfolglos. Im Gegensatz dazu entwickelt sich das gottesdienstliche Leben in der St. Marienkirche am Alexanderplatz dynamisch: in großer Vielfalt werden an diesem Ort ca. 25 Gottesdienste monatlich gefeiert, die Zahl der Gottesdienstbesuchenden ist seit Jahren steigend. Die Kirche zieht auf Grund ihrer Lage und der Ausstrahlung des Kirchbaus täglich hunderte von Suchenden, Mühselig und Beladenen und Passanten an. Deren berechtigter Anspruch, an diesem Ort christliche Antworten zu finden und eine gute Erfahrung mit evangelischer Kirche zu machen, ist eine hohe Herausforderung an die Kraft der Gemeinde und ihrer -ehrenamtlichen und hauptamtlichen- Mitarbeitenden.

Aufgrund der genannten Erfahrungen mit der St. Marienkirche und der Neuen Grünstraße beschloss der GKR, die Kräfte zu bündeln und gemeinsam Gottesdienste in der St. Marienkirche zu feiern. Er übersetzt damit die Einsichten der Reformpapiere auf die örtlichen Bedingungen der Gemeinde - Einsichten, die sich leiten lassen von folgenden, biblisch geprägten Grundannahmen:

- „Geistliche Profilierung statt undeutlicher Aktivität"
- „Schwerpunktsetzung statt Vollständigkeit"
- „Beweglichkeit in den Formen statt Klammern an Strukturen"
- „Außenorientierung statt Selbstgenügsamkeit".

 

 

Vorkommnisse im Rahmen des Abschieds- und Neubeginn-Gottesdienstes am 3. 1. 2010

 

Am 3.1. fand  der Abschieds- und Neubeginn-Gottesdienst mit einer Prozession unter der Leitung des Superintendenten und im Beisein des Bischofs statt.
Im Rahmen des Gottesdienstes störten eine Reihe von Gottesdienstbesuchern das Tagesgebet durch laute Zwischenrufe und verließen den Raum. In einem anderen Raum verabredeten sie -gegen geltenden GKR-Beschluss- weitere Gottesdienste in der Neuen Grünstraße.

 

Missachtung der GKR-Beschlüsse durch emeritierte Pfarrer


Entgegen der inständigen Bitte im Vorfeld, die GKR-Beschlüsse zu achten, beharrte einer der Ruhestandspfarrer in unserer Gemeinde darauf, Gottesdienst im Gemeindehaus feiern zu wollen. Mit Blick auf die GKR-Beschlüsse und das Kanzelrecht wurde ihm daraufhin untersagt, einen Gottesdienst zu feiern und zu diesem Zweck die Neue Grünstr. zu betreten. Ausdrücklich wurde er eingeladen und gebeten, mit der Gruppe in den Gottesdienst in die Marienkirche zu kommen oder einen anderen öffentlichen Gottesdienst in Berlin aufzusuchen. Den GKR-Beschlüssen zum Trotz feierte eine Gruppe unter seiner Leitung im Pfarrhaus der Gemeinde am Sonntag, den 10. 1. Gottesdienst.

Zwei von mehreren emeritierten Pfarrer in unserer Gemeinde haben es zugelassen und aktiv befördert, zu Identifikationsfiguren der protestierenden Gruppe zu werden und damit innergemeindliche Spaltungen vertieft. Trotz mehrfacher Gespräche und inständiger Bitten ihrer Nachfolger und des Superintendenten verstoßen sie gegen das Gebot pfarramtlicher Rücksichtnahme gemäß den Ordnungen unserer Kirche. Die Beschlüsse des GKR sind vom Kreiskirchenrat (KKR) bestätigt und vom kirchlichen Verwaltungsgericht als rechtens erklärt worden. 

 

Falsche öffentliche Darstellung: Hausverbot wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt


Die Gruppe hatte sich an eine Redakteurin der Zeitung „Die Kirche" gewandt, die daraufhin einen Artikel mit der Behauptung abdruckte, dass ein Hausverbot erteilt worden sei. Entgegen der  journalistischen Sorgfaltspflicht druckte die Zeitung die Behauptungen ab, ohne ihre Information zu überprüfen.

Zur Klarstellung: Ein Hausverbot, wie fälschlich in dem Artikel in der Zeitung „Die Kirche" wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt. Richtig ist, dass im Vorfeld versucht wurde, den Rechtsbruch zu verhindern, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Und es wurde in den Gottesdienst in St. Marien eingeladen.

 

Wie geht es weiter?


Den Gemeindegliedern, denen die GKR-Entscheidungen Ärger bereiten, stehen Pfarrer und GKR weiter gern Rede und Antwort. Darüber hinaus wird es ein Seelsorgeangebot eines von diesem  Konflikt nicht direkt betroffenen Pfarrers geben.
Fragen beantworten wir, vom GKR und Pfarramt, gern im direkten Gespräch und stellen uns ebenso gern der Diskussion, um die Zukunft unserer Kirche und um die dafür möglichen Wege. Der GKR bittet um Verständnis und um Unterstützung für seine Entscheidungen.

Die Einladung in die eine gottesdienstliche Versammlung der einen (fusionierten) Gemeinde besteht und wird sonntäglich erneuert.  Der GKR hält es für eine zumutbare Entscheidung, dass Christen gemeinsam Gottesdienst feiern. Er hält es für evangelisch und für geboten, Gottesdienst an dem Ort zu feiern, wo das Evangelium missionarische Strahlkraft entfalten kann.  So gesehen geht es in dieser Frage um die Reformfähigkeit unserer Kirche.

 


Leitlinien der St.Petri- St.Marien Gemeinde

„1. Das Herz der Gemeinde sind ihre Gottesdienste, die Verkündigung des Evangeliums. Gott spricht uns an, und wir antworten ihm.

2. Die Kirche ist „die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakrament lauts des Evangelii gereicht werden." (Confessio Augustana, VII). Der GKR setzt sich für die Bewahrung dieser der evangelischen Kirche eigenen organisatorischen Flexibilität ein. Sie bejaht daher den Grundsatz, dass Kirche das Evangelium (ihre Verkündigungsangebote) dort platziert, wo die Menschen der Stadt sie brauchen. (vgl. EKD-Text: „Gott in der Stadt", 2007)

3. Die ST. PETRI - ST. MARIENGEMEINDE befindet sich genau in der Mitte der Hauptstadt des Landes. Sie umfasst exakt die Altstadt von Berlin/Cölln und damit den größten Teil der City von Berlin, also dem Stadtgebiet, in dem sich kulturelle, wirtschaftliche und administrative Kräfte und Fragen verdichten. Zugleich ist die Mitte Berlins der Ort, an dem Mühselige und Beladene in großer Zahl Aufenthalt suchen. Diese zentrale Lage der ST. PETRI - ST. MARIENGEMEINDE bedingt eine besondere geistliche Verantwortung in der Mitte Berlins: was in der Mitte der Stadt kirchlich gelingt und misslingt, hat Ausstrahlung in die ganze Stadt und Kirche hinein.

4. Die besondere Lage der ST. PETRI - ST. MARIENGEMEINDE führt dazu, dass sich unsere Gemeinde aus drei Gruppen zusammensetzt:
A die Ortsgemeinde mit Wohnort innerhalb der Parochie.
B die Personalgemeinde mit Wohnort außerhalb der Parochie, doch über Umgemeindung zur Gemeinde gehörig
C Die Gemeinde auf Zeit an diesem Ort umfasst sowohl die Passantengemeinde als auch die themen- und anlassbezogene Gemeinde. Wohnort: berlin- und deutschland-, weltweit. Ohne offiziell zur Gemeinde zu gehören, nutzt die Gemeinde auf Zeit kirchliches Angebot (offene Kirche, Führungen, Seelsorge, Gottesdienste...).

5. Der GKR trägt für alle drei Gruppen Verkündigungsverantwortung.

6. Quantitativ ist die die Gemeinde auf Zeit die mit Abstand größte Gruppe. Das bei der Planung von Gottesdiensten und Veranstaltungen sowie beim Einsatz personeller, auch pfarramtlicher Ressourcen zu berücksichtigen, ist Teil der gemeindeleitenden Verantwortung.

6a. Das verlangt vom GKR eine Verpflichtung (und die Bereitschaft für neue Wege der Beteiligung) gegenüber der Gruppe 4c, da diese nicht in der Gemeindeleitung vertreten ist.

7. Der GKR setzt sich dafür ein, dass die Orts/Personalgemeinde mehr und mehr Verantwortung für die großen Möglichkeiten der Verkündigung in der Stadtmitte entwickelt und einbringt.

8. Der GKR überprüft im Lichte dieser Grundsätze regelmäßig Art und Weise sowie Orte der Verkündigung und die Verteilung der Ressourcen."

 

Für den Gemeindekirchenrat

(Prof. Dr. Ulrich Bernsau  Vorsitzender)

(Pfarrer Johannes Krug;   Pfarrer Gregor Hohberg)